Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 36. Tag

Mittwoch 21. Juli 2010

Inhalt:

Am heutigen Tag wurden Vertreter der Versammlungsbehörde von den Bundespolizeidirektionen Wien und Graz einvernommen. Einer der für außenstehende BeobachterInnen schockierenden Aspekte dieses Prozesses ist, dass von der Polizei und der Staatsanwaltschaft legale Demonstrationen als die wichtigste Tätigkeit einer kriminellen Organisation aufgefasst werden. Auch die Richterin zeigt schon seit geraumer Zeit ein für die Umstände völlig übersteigertes Interesse an diesen Demonstrationen, fragt die ZeugInnen der Anklage, ob sie sich gestört gefühlt hätten, ob es Umsatzeinbußen gab oder ob man sich sogar bedroht gefühlt habe. Dabei, so meint der naive Demokrat, kann die Wirkung legaler Demonstrationen doch in keinem Fall Thema eines gerichtlichen Strafverfahrens sein, so lange, wie gesagt, die DemonstrantInnen die Vorgaben der Behörde einhielten und keine Straftaten setzten. Doch da waren sich alle Seiten einig, dass es nie Straftaten im Rahmen dieser Demonstrationen gegeben hatte. DDr. Balluch hatte deswegen bereits im Vorfeld des heutigen Tages einen Antrag gestellt, dass legale Demonstrationen kein Verhandlungsthema sein dürften. Die Richterin hatte diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass sie ja nicht wisse, ob die Demonstrationen legal gewesen seien und – das hat sie dann auch betont – die Staatsanwaltschaft habe ja auch die legalen Demonstrationen im Strafantrag als Aktivitäten einer kriminellen Organisation inkriminiert.

Nun, was hatte die Versammlungsbehörde zu diesem Thema zu sagen. Zuerst wurde der Vertreter aus Wien einvernommen. Er schien bemüht zu sein, die DemonstrantInnen möglichst negativ darzustellen. Er habe Polizeiberichte, dass sie laut gewesen seien, PassantInnen gestört hätten und immer wieder im Eingangsbereich von Geschäften gestanden seien. Triumphierend überreichte er der Richterin zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs nach zwei Untersagungen solcher Demonstrationen in den letzten 6 Jahren seitdem er für die Versammlungsbehörde aktiv sei. Und in beiden Erkenntnissen werden die Demonstrationen sehr negativ dargestellt und die Untersagungen der Behörde aufrecht erhalten. Die Richterin nahm diese Höchstgerichtsurteile mit leuchtenden Augen an und unabhängige BeobachterInnen kommentierten, dass sie mit diesen Urteilen ihren Schuldspruch werde zu basteln versuchen.

Als Faktum wurde allerdings auch nach bei dieser Einvernahme vom Behördenvertreter zugegeben, dass allein der VGT in Wien in den letzten 6 Jahren mehr als 1000 Demonstrationen abgehalten habe, ohne dass es jemals dabei zu einer illegalen Handlung gekommen sei. Die Polizei habe die Bekleidungsgeschäfte aufgefordert, bei Vorfällen Anzeigen zu erstatten, aber es sei nie zu Anzeigen gekommen. Auch die untersagten Demonstrationen seien bis auf eine Ausnahme nicht abgehalten worden. Und diese Ausnahme, so führte DDr. Balluch später in seiner Stellungnahme aus, sei eine Aktion des zivilen Ungehorsams in der Tradition von Dr. Martin Luther King gewesen, um gegen die Behördenuntersagungen zu protestieren.

Die Aussage des Vertreters der Grazer Versammlungsbehörde schien wesentlich harmloser. Dort gab es praktisch überhaupt keinerlei Vorfälle und der Zeuge attestierte den VertreterInnen der TierschützerInnen bei den Verhandlungen über den Ablauf von Demonstrationen eine große Kooperationsbereitschaft. Interessant ist ja, dass derartige Tierschutzdemonstrationen auch vor Kleidergeschäften gegen Pelz in ganz Österreich regelmäßig stattfinden, so auch in Wr. Neustadt, Linz und Salzburg zum Beispiel. Aber da aus diesen Städten niemand auf der Anklagebank sitzt, sind diese Demonstrationen für das Verfahren offenbar völlig irrelevant, auch wenn sie vom selben Verein VGT z.B. angemeldet worden sind.

Am heutigen Verhandlungstag waren die beiden Angeklagten, die am Montag gefehlt hatten, wieder anwesend, dafür musste die Achtangeklagte am Vormittag einen Arzttermin wahrnehmen und war erst am Nachmittag wieder dabei. Wieder saßen etwa 35 PolizeischülerInnen und 15 andere Personen im Zuschauerraum des Gerichtssaals. Pünktlich um 9 Uhr wurde die Verhandlung damit eröffnet, dass die Richterin den beiden Angeklagten, die am Montag abwesend gewesen waren, die Ergebnisse dieses Tages vortrug. Dabei bezeichnete sie versehentlich den damaligen Zeugen Dr. Plank als Mitangeklagten.

Soll eine Innsbrucker Polizistin einvernommen werden?

Dann wollte die Richterin ein Vernehmungsprotokoll einer Vertreterin der Versammlungsbehörde an der Bundespolizeidirektion Innsbruck zu den dortigen Tierschutzdemonstrationen einvernehmlich vortragen, doch Anwalt Mag. Traxler wollte auf einer Vernehmung bestehen, bei der er Fragen stellen könne. Das deshalb, weil die Aussagen nicht richtig und übertrieben seien und sich das bei einer Befragung ergeben würde. Dann geschah aber etwas sehr Bedenkliches. Die Richterin begann einen sehr scharfen Ton anzuschlagen und schnitt Mag. Traxler völlig das Wort ab und ließ ihn an diesem Tag praktisch nicht mehr sprechen. Dieser fragwürdige Druck, vielleicht könnte man es auch Nötigung nennen, zeigte dann auch Wirkung. Mag. Traxler zog seinen Antrag wieder zurück, ganz offensichtlich ausschließlich deswegen, weil die Richterin so reagiert hatte. Er bestand aber darauf, dass der Angeklagte Moser nach der Verlesung Stellung nehmen können solle. Die Richterin sagte das zwar zu, aber nachdem die Aussage verlesen war, ließ sie dann doch keine Stellungnahme mehr zu und verschob diese auf einen späteren Termin. Gerichtsunerfahrene BeobachterInnen waren über dieses Vorgehen der Richterin schwer schockiert. Es scheint völlig unfair und rechtsstaatswidrig, einen Angeklagten durch Psychodruck dazu zu bringen, dass er freiwillig seine Verteidigungsrechte beschneidet. Ein weiterer erschütternder Aspekt dieses Verfahrens.

Übrigens hatte die Richterin Mag. Traxler auch vorgeworfen, wie er einer Polizistin zumuten könne, 600 km von Innsbruck nach Wien zu fahren, nur um von ihm befragt zu werden. Dass die Richterin selbst Herrn Chris Moser drei Mal pro Woche über ein ganzes Jahr oder mehr hinweg dasselbe zumutet, ist offenbar kein Problem. Angeklagten gegenüber scheint es bei der österreichischen Justiz überhaupt sehr wenig Mitgefühl und Respekt zu geben, wenn man zusehen muss, wie sie jedenfalls in diesem Verfahren behandelt und befragt werden.

Einvernahme von Hofrat Dr. Rudolf Müllebner, Versammlungsbehörde BUPO Wien

Die Einvernahme von Dr. Müllebner begann um 9:14 Uhr. Er sei Leiter der Versammlungsbehörde an der Bundespolizeidirektion Wien. Ab wann es denn in Wien Demonstrationen gegen Kleider Bauer gegeben habe, fragte die Richterin. Ende August 2006 habe David Richter für die Zeit von Anfang September 2006 bis Anfang Juni 2011 täglich außer Sonntag Demonstrationen angemeldet, sagte Dr. Müllebner. Das Thema sei die Aufklärung zum Leid der Pelztiere gewesen. Man habe diese Anmeldungen zur Kenntnis genommen und nicht untersagt. Es habe auch keinerlei Vereinbarungen im Vorfeld gegeben. Die Behörde habe dann beobachtet, dass es auf der Webseite des VGT eine Abstimmung gegeben habe, ob gegen Kleider Bauer oder Fürnkranz demonstriert werde. Kleider Bauer habe dann gewonnen und im Oktober 2006 hätten dann die Demonstrationen begonnen.

Ob es normal sei, dass Demonstrationen über so lange Zeiträume angemeldet würden, fragte die Richterin. Das sei nicht ungewöhnlich, sagte Dr. Müllebner. Im Moment gebe es an seiner Behörde Anmeldungen für Demonstrationen, die sich jeweils über 90 Jahre erstrecken würden. Da sei er dann zum Glück nicht mehr am Leben, sagte Dr. Müllebner dazu, und die Richterin stimmte ein, dass auch sie dann glücklicherweise nicht mehr leben würde. Unbewusst stellten damit beide ihre innere Ablehnung Demonstrationen gegenüber unter Beweis. Dann sagte Dr. Müllebner, dass er die Tierschutzdemonstrationen nicht untersagt habe, weil es dafür keinen Grund gegeben hätte. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) und die Polizei hätten die Tierschutzdemonstrationen teilweise heimlich und teilweise öffentlich observiert. Die Berichte davon seien dann von der Versammlungsbehörde juristisch interpretiert worden. Da der Verfassungsgerichtshof zu dieser Zeit eine Untersagung einer Tierschutzdemonstration gegen einen Tierexperimentator als rechtskonform bestätigt habe, weil es irgendwann vorher von unbekannten Personen einen Farbwurf gegeben habe, habe die Behörde im Dezember 2006 nach der ersten Sachbeschädigung gegen Kleider Bauer an einem anderen Ort alle Demonstrationen gegen Kleider Bauer wegen einer drohenden Gefahr von Gewalt untersagt.

Erste Untersagung der Kleider Bauer Demonstrationen Dezember 2006

Mag. Traxler wollte zu diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis etwas fragen, aber die Richterin schrie ihn an: Von Ihnen will ich jetzt nichts hören!. Diese Reaktion war Teil des Psychodrucks, den die Richterin, wie oben beschrieben, zuletzt erfolgreich auf die Verteidigung ausgeübt hat, um die Einvernahme der Innsbrucker Beamtin zu verhindern.

Dr. Müllebner behauptete dann, ein Beamter habe ihm berichtet, dass es einen Link von der Webseite des VGT zu einem Bekennerschreiben für eine Straftat gegeben habe. Bei der späteren Befragung stellte sich allerdings heraus, dass dieser Link nicht direkt zu verstehen sei, sondern man hab von der VGT-Webseite zu einer anderen Webseite kommen und von dort weiter durch neue Links zu einer neuen Webseite, die dann, wenn man sie durchsucht habe, das Bekennerschreiben enthalten habe. Dennoch begründete Dr. Müllebner die Untersagung wegen Gefahr im Verzug mit Bezug zu dieser Linkbrücke.

David Richter habe dann, so Dr. Müllebner weiter, 62 Versammlungsanzeigen für Demonstrationen gegen Pelz an verschiedenen Orten geschickt. Man habe das als Missbrauch des Versammlungsrechts interpretiert und alle untersagt. Als Begründung habe man angeführt, dass das Versammlungsrecht durch diese Anmeldungen zweckentfremdet würde. Es seien dann viele weitere Demonstrationsanmeldungen von verschiedenen Personen gekommen, auch von DDr. Balluch drei. Die seien aber auch alle untersagt worden. DDr. Balluch habe dann eine Demonstration für die Frühpensionierung inkompetenter MitarbeiterInnen der Versammlungsbehörde vor dem Versammlungsbüro angemeldet. Es habe auch Demonstrationen mit möglichen Scheinthemen gegeben, wie z.B. zum Thema Gesundheit, die in der Nähe von Kleider Bauer Filialen angemeldet worden seien. Diese Demonstrationen hätten dann stattgefunden und es habe dabei keine Vorfälle gegeben.

Allerdings sei eine untersagte Demonstration dennoch durchgeführt worden. Sonst habe man untersagte Demonstrationen nicht abgehalten. Die Richterin schien darüber sehr entsetzt, dass jemand so unverfroren sein könne, untersagte Demonstrationen dennoch durchzuführen. DDr. Balluch sagte dazu später in seiner Stellungnahme, dass er das organisiert habe und stolz darauf sei, weil es sich um eine klassische Aktion des zivilen Ungehorsams mit Medien und sogar Abgeordneten des Parlaments gehandelt habe.

Am 18. Dezember 2006 habe man dann an der Versammlungsbehörde beschlossen, keine Untersagungen mehr auszusprechen. Danach hätten wieder Demonstrationen stattgefunden, allerdings habe es keine Langzeitanmeldungen mehr gegeben, sondern jeweils nur für Freitag und Samstag einer Woche.

Untersagungen im Jahr 2007

Ob es im Jahr 2007 auch Untersagungen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Müllebner, es habe Störungen durch die Demonstrationen gegeben, PassantInnen seien angesprochen worden und ein Megaphon sei verwendet worden. Welche Parolen man auf den Demonstrationen gerufen habe, wollte die Richterin wissen. Offenbar ist der Inhalt von Parolen auf legalen Demonstrationen auch ein Thema für eine Strafverhandlung. Das wisse er nicht mehr genau, sagte Dr. Müllebner, vielleicht Kleider Bauer Tiermörder, aber ihnen sei es um die Lautstärke nicht um die Inhalte der Parolen gegangen.

Ob es damals Vereinbarungen zwischen Polizei und DemonstrantInnen gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Dr. Müllebner, die DemonstrantInnen hätten von selbst einen Abstand zu den Geschäften eingehalten. Es sei aber der Eingang blockiert worden. In welcher Form blockiert, wollte die Richterin wissen. Blockiert sei der falsche Ausdruck, sagte Dr. Müllebner dann, die AktivistInnen seien einfach im Weg gestanden, man habe Zick-Zack um sie herumlaufen müssen. Und sie hätten Leute angesprochen. Deshalb habe man im April 2007 zwei Mal die Demonstrationen wegen Geschäftsschädigung untersagt. Auch im Juni 2007 sei eine solche Untersagung ausgesprochen worden. Als Grund habe man Geschäftsschädigung angeführt.

Im Jahr 2008 habe es dann ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu diesen Untersagungen gegeben und sie wurden aufrecht erhalten. Ab den Untersagungen April 2007 habe es zwei Demonstrationen gegeben, eine gegen Pelz vor dem Nachbarhaus von Kleider Bauer und eine für Demonstrationsfreiheit direkt vor Kleider Bauer. Es sei dabei genügend Abstand eingehalten worden. Das folge aus Berichte von BeamtInnen, die diese Demonstrationen überwacht hätten. Gelegentlich habe die Polizei einschreiten müssen, weil die SängerInnen zu laut gewesen seien. Megaphon sei nicht mehr erlaubt gewesen. Die DemonstrantInnen hätten sich auch immer an dieses Verbot gehalten. Ab dann habe es keine Untersagungen mehr gegeben. Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2008 habe man eine neue Vereinbarung mit den DemonstrantInnen getroffen, die bis heute gelte und immer eingehalten werde.

Vorfälle bei Demonstrationen des VGT

Ob es vor Weihnachten verstärkt Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Er glaube nicht, antwortete Dr. Müllebner. Ob es Beschwerden über die Demonstrationen des VGT gegeben habe, fragte die Richterin. Die Geschäftsführer von Kleider Bauer hätten sich immer wieder beschwert, aber das sei für die Polizei kein Grund gewesen, einzuschreiten. Es habe jedenfalls keine Beschwerden mehr gegeben, dass KundInnen bedrängt würden. Nachbargeschäfte hätten sich allerdings über die Demonstrationen beschwert. Sie hätten gesagt, dass sie gar nicht mit Pelz handeln würden und daher nicht wüssten, warum sie die DemonstrantInnen vor ihrem Geschäft stehen haben müssten. Die DemonstrantInnen sollten wieder vor Kleider Bauer stehen. Aber die Polizei habe auch darauf nicht reagiert.

Ob es auch bei Fürnkranz Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, im Dezember 2007 habe es solche Demonstrationen in der Mariahilferstraße und der Kärntnerstraße gegeben. Bei Fürnkranz sei es nie zu Untersagungen gekommen. Der Geschäftsführer von Fürnkranz habe behauptet, er habe eine Sachverhaltsdarstellung zu den Demonstrationen an die Polizei geschickt, meinte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte Dr. Müllebner.

Ob jemals etwas strafrechtlich Relevantes bei Demonstrationen des VGT vorgefallen sei, fragte die Richterin. Nein, nie, sagte Dr. Müllebner. Und die Großdemonstrationen, fragte die Richterin. Zwei Mal pro Jahr gebe es Demonstrationsmärsche des VGT in Wien, sagte Dr. Müllebner. Die seien noch nie untersagt worden. Aber es gebe immer vorher Besprechungen. Ob es dabei Auffälligkeiten gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, nie, sagte Dr. Müllebner wieder, aber es habe auch eine starke Bewachung durch die Polizei gegeben. Warum, fragte die Richterin. Man habe 2007 befürchtet, dass es zu einer Eskalation kommen könnte, sagte Dr. Müllebner. Habe es Beschwerden gegen die VGT-Großdemonstrationsmärsche gegeben, fragte die Richterin. Die gebe es bei jedem Demonstrationsmarsch, das sei nichts Auffälliges.

Pause 10:50 Uhr – 11:04 Uhr.

Frage des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt wollte lediglich wissen, ob der Zehntangeklagte auch Demonstrationen angemeldet habe. Ja, sagte Dr. Müllebner, einige hätten untersagt werden sollen und da habe er sie vorher freiwillig zurückgezogen.

Ob auch der Sechstangeklagte Demonstrationen angemeldet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Müllebner, vor Escada und Hämmerle. Einmal habe es gegen eine Anmeldung von ihm vor Kleider Bauer eine Untersagung gegeben. Selten musste wegen Nutzung eines Megaphons von der Polizei eingegriffen werden.

Habe auch die Achtangeklagte Demonstrationen angemeldet, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Müllebner, bei Hämmerle am Kohlmarkt im Dezember 2006. Die sei untersagt worden. Im Februar 2007 habe es auch drei Untersagungen von Kundgebungen des Zehntangeklagten gegeben, weil er vorher auf einem Run-in festgestellt worden sei.

Ob man sich unter den Versammlungsbehörden österreichweit abgesprochen habe, fragte die Richterin. Gelegentlich ja, sagte Dr. Müllebner, vor allem nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2008.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Mag. Traxler wollte dann wissen, ob der Verfassungsgerichtshof auch Untersagungen der Behörde von Tierschutzdemonstrationen wieder aufgehoben habe. Im Wiener Bereich nicht, meinte Dr. Müllebner, zumindest seitdem er zuständig sei und was den Tierschutz betrifft. Das gebe es schon, behauptete Mag. Traxler, und kündigte an, entsprechende Urteile noch nachzureichen.

Dann fragte Mag. Traxler, ob es Demonstrationen gegeben habe, die trotz Untersagung stattgefunden hätten. Einmal im Dezember 2006, sagte Dr. Müllebner. Sie sei dann von der Polizei aufgelöst worden und die DemonstrantInnen seien zuletzt auch gegangen. Wie oft das denn vorgekommen sei, fragte die Richterin entsetzt. Nur einmal in den ersten Tagen der Untersagungen im Dezember 2006, sagte Dr. Müllebner.

Wie viele nicht-untersagte Demonstrationen vor Kleider Bauer stattgefunden hätten, fragte Mag. Traxler. Der Großteil hat stattgefunden, sagte Dr. Müllebner.

Ob er die Gruppen VGT und BaT kenne, fragte Mag. Traxler. Den VGT kenne er, die BaT nicht, sagte Dr. Müllebner. Wem er den Zehntangeklagten zuordne, fragte die Richterin. Dem VGT jedenfalls nicht, meinte Dr. Müllebner. Ob es denn gleichzeitig Anmeldungen für Demonstrationen am gleichen Ort von z.B. Richter und dem Zehntangeklagten gegeben habe, fragte Mag. Traxler. Ja, so etwas habe es öfter gegeben, sagte Dr. Müllebner. Er habe dann klären müssen, wer die Demonstration jetzt abhalte.

Mag. Traxler sprach dann den Einfluss des Polizeipräsidenten auf die Demonstrationen an. Ob es eine Weisung des Polizeipräsidenten gegeben habe, fragte die Richterin. Der Polizeipräsident habe ihn angerufen, sagte Dr. Müllebner, es würde bei Kleider Bauer randaliert. Er solle schauen, ob diese Demonstrationen nicht untersagt werden könnten. Das sei schon bemerkenswert, dass hier ein Polizeipräsident gegen Demonstrationen interveniert habe, kommentierte ein Angeklagter.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Ob die Nicht-Anmeldung einer Versammlung ein Auflösungsgrund sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Dr. Müllebner ganz klar. Wieso dann die untersagte Demonstration im Dezember 2006 aufgelöst worden sei, fragte die Richterin. Sie habe den Zugang behindert, erklärte Dr. Müllebner.

Ob es bei jeder Demonstration Beschwerden bei der Polizei gebe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Dr. Müllebner, gewisse BürgerInnen würden immer die Polizei beschimpfen, dass sie Demonstrationen zulasse.

Ob es auch Gegen-Demonstrationsanmeldungen z.B. von P&C gegen die Tierschutzdemonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Dr. Müllebner, das sei ein Versuch der Pelzindustrie, die Tierschutzdemonstrationen zu verhindern. Einmal sei es P&C in einer juristischen Sekunde gelungen, vor dem Tierschutz eine Demonstration anzumelden. Deshalb wurde die Tierschutzdemonstration ein ganzes Jahr lang auf die andere Straßenseite verschoben. Wer zuerst komme, mahle auch zuerst, kommentierte Dr. Müllebner.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob Demonstrationen genehmigungspflichtig seien, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Dr. Müllebner wiederum deutlich.

Warum er die Webseite des VGT eigentlich überhaupt angeschaut habe, fragte Dr. Stuefer und nahm auf die Aussagen von Dr. Müllebner Bezug, dass er beobachtet habe, dass dort eine Abstimmung stattgefunden habe. Der VGT sei amtsbekannt, erklärte Dr. Müllebner. Zur Lageeinschätzung für etwaige Untersagungen von Demonstrationen würde immer wieder auf die Webseite dieses Vereins geschaut. Wenn also eine Person eine Demonstration anmelde, dann müsse diese damit rechnen, von der Polizei recherchiert zu werden, fragte Dr. Stuefer. Das sei nicht immer so, sagte Dr. Müllebner. Aber das LVT ermittle und informiere die Versammlungsbehörde. Bei jeder Demonstrationsanmeldung ermittle das LVT, fragte Dr. Stuefer. Das sei deren Job, sagte Dr. Müllebner, insbesondere bei gewissen Thematiken wie Tierschutz. Insgesamt gebe es aber 10.000 Demonstrationsanmeldungen pro Jahr in Wien und die könne man nicht alle recherchieren. Ob es sonst noch einen Anlass für Internetrecherchen seiner Behörde gebe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Dr. Müllebner.

Der Geschäftsführer von Kleider Bauer bei der Versammlungsbehörde

Was für einen Kontakt er zur Geschäftsführung von Kleider Bauer gehabt habe, fragte Dr. Stuefer. Er habe zwei Mal mit dem Geschäftsführer telefoniert und dieser sei ein Mal zu ihm auf die Versammlungsbehörde gekommen. Das sei ein Besuch vor der ersten Demonstration gewesen. Er habe dabei auf die Demonstrationen vor P&C hingewiesen. Ob die Kampagne gegen P&C auch recherchiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Dr. Müllebner.

Dr. Stuefer legte dann einen Bericht über den Besuch vom Geschäftsführer von Kleider Bauer auf der Versammlungsbehörde vor. Die Richterin versuchte gleich helfende einzugreifen und fragte Dr. Müllebner suggestiv, ob es sich dabei um eine Rechtsauskunft gehandelt habe. Ja, sagte Dr. Müllebner. Er hab den Besuch fernmündlich angekündigt und sei dann ins Büro gekommen, um sich über die Rechtslage bei Demonstrationen zu erkundigen. Ob der Geschäftsführer gebeten habe, die Demonstrationen zu untersagen, fragte Dr. Stuefer. Betroffene von Demonstrationen würden immer eine Untersagung wünschen, sagte Dr. Müllebner. In diesem Bericht würden auch Recherchen erwähnt, stellte Dr. Stuefer fest. Die habe aber nicht er, sondern sein Kollege Mag. Kittinger gemacht, erklärte Dr. Müllebner. Die Tatsachenfeststellungen, die er in seinen Bescheiden getroffen habe, würden also aus dem Internet stammen, meinte Dr. Stuefer. Ja, und aus Polizeiberichten, sagte Dr. Müllebner.

Fragen von Anwalt Dr. Dohr

Ob er persönlichen Kontakt zu David Richter gehabt habe, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte Dr. Müllebner, Richter sei immer sehr kooperationsbereit gewesen, man sei zu einer Einigung gekommen. Ob außer der einen genannten andere Demonstrationen je aufgelöst haben werden müssen, fragte Dr. Dohr. Er glaube auch ein zweites Mal am Kohlmarkt, meinte Dr. Müllebner.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Welche Kontakte es zusätzlich zu den genannten zum Geschäftsführer von Kleider Bauer gegeben habe, fragte Dr. Karl. Er habe mehrmals angerufen, erklärte Dr. Müllebner. Ob es auch einen Kontakt zur SOKO gegeben habe, fragte Dr. Karl. Die SOKO hätte einmal wegen den Demonstrationen angefragt, sagte Dr. Müllebner. Ob in Wien auch andere Tierschutzorganisationen Demonstrationen angemeldet hätten, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Dr. Müllebner, z.B. PETA, die Vier Pfoten und natürlich der VGT am Stefansplatz usw.

Ob die Vier Pfoten auch auf der Mariahilferstraße demonstriert hätten, fragte Dr. Karl. Vielleicht, meinte Dr. Müllebner, er wisse das nicht so genau. Ob er sich denn für seine Aussage hier vor Gericht nur die Informationen zu Demonstrationen des VGT angesehen habe, fragte Dr. Karl. Ja, sagte Dr. Müllebner, er habe gedacht, dass es nur darum ginge.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch wollte zunächst wissen, ob der Geschäftsführer von Kleider Bauer je Anzeigen wegen VGT-Demonstrationen vor seinen Filialen eingebracht habe. Nein, keine einzige, sagte Dr. Müllebner. DDr. Balluch: Ist es richtig, dass Sie, in dem Protokoll, das Sie vorgelegt haben von der Sitzung mit dem Herrn Geschäftsführer, diesen aufforderten eine solche Anzeige zu machen, wenn es zu Belästigungen kommt?. Das sei völlig legitim, natürlich ja, meinte Dr. Müllebner. Und er habe dann keine gemacht, obwohl er aufgefordert worden sei, welche zu machen, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Dr. Müllebner. Ob es Behinderungen durch die Demonstrationen gegeben habe, griff wieder einmal die Richterin ein. Ja, es habe Behinderungen gegeben, meinte Dr. Müllebner. Und welche Beschwerden habe Kleider Bauer gehabt, fragte die Richterin. Dass die DemonstrantInnen schon wieder gegenüber oder vor dem Haus stehen würden und zu laut seien, meinte Dr. Müllebner. Dann habe er die Polizei hingeschickt.

DDr. Balluch wollte wissen, wie viel % der Demonstrationen des VGT vom LVT überwacht worden seien. Nein, das wisse er nicht, erklärte Dr. Müllebner. Im Jahr 2007 seien an den Wochenenden BeamtInnen anwesend gewesen. DDr. Balluch: Sie haben aber Berichte bekommen, in denen Störungen dokumentiert waren. Haben da die BeamtInnen eingegriffen, um diese Störungen zu verhindern?. Dr. Müllebner zögerte mit der Antwort. Wieder griff die Richterin ein und fragte, ob er das überhaupt beantworten könne. Das könne er nicht, sagte Dr. Müllebner, er sei ja nie draußen gewesen. DDr. Balluch: Also die BeamtInnen haben von einer Störung berichtet, diese aber nicht selbst beendet oder sie zur Anzeige gebracht?. Richterin: Das hat er bereits ausgesagt, Herr Doktor.

DDr. Balluch. Sie haben gesagt in den Anzeigen des VGT oder auch von mir finden sich in den Anmeldungen als Demonstrationsmaterialien Fotoausstellungen?. Dr. Müllebner sagte dazu ja. DDr. Balluch wollte wissen, ob diese Materialien auch verwendet worden seien. Dr. Müllebner: Meines Wissens schon. Dr. Balluch: Ok, in den Anzeigen steht auch ein Fernsehgerät. Richterin: Herr Dr. Balluch, diese Fragen lass ich nicht zu, weil sie in keinster Weise relevant sind. DDr. Balluch: Ich beantrage die Zulassung dieser Fragen. Richterin: Nein, bitte halten Sie sich an die Verfahrensregeln. DDr. Balluch: Für den Antrag auf Zulassung der Frage führe ich begründend aus, dass diese Demonstrationsutensilien darauf hinweisen, dass die Demonstrationen Informationskundgebungen sind und nicht zur Störung des Geschäftes dienen. Die Richterin meinte dazu, das sei Sache der Beweiswürdigung. Mag. Bischof beantragte ebenfalls, die Frage zuzulassen. Jetzt bereits diese Frage zu verbieten würde der Beweiswürdigung vorgreifen. Ob es sich um Informationsveranstaltungen handle oder nicht sei sehr wohl verfahrensrelevant.

Richterin: Die Frage wird nicht zugelassen, weil das, was relevant ist, ist hier schon behandelt worden. Versammlungen, Untersagungen, die Entscheidungen, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und es ist völlig irrelevant, ob jetzt ein Fernseher dort gestanden ist oder nicht.

DDr. Balluch: Waren Informationstische bei diesen Anmeldungen auch angezeigt als Demonstrationsmaterialien? Ja, sagte Dr. Müllebner. Richterin: Auch das haben wir schon Hundert mal gehört! DDr. Balluch: Wurden sie verwendet?. Ja, sagte Dr. Müllebner.

Zur Anzahl der Demonstrationen

DDr. Balluch wollte dann wissen, wie viele Demonstrationen des VGT es insgesamt gegeben habe. Die Richterin unterbrach aber: Also ich würde schon bitten, dass wir darauf achten, was hier an Relevanz an Fragestellungen da ist. Da Sie keine Juristen sind und die eine oder andere Relevanz selbst nicht erkennen können, es gibt daher Verteidiger die durch ihren Abschluss eben doch entsprechend gelernt haben und wissen was relevant ist und was nicht und ich möchte bitten, dass diese diesbezüglich auf ihre Mandanten einwirken.

DDr. Balluch meinte dennoch unbeirrt: Ich würde gerne noch fragen, nach Ihrer persönlichen Wahrnehmung, wie viele Demonstrationen hat der VGT insgesamt in Wien abgehalten?. Dr. Müllebner: Seit 2004 bin ich mit Versammlungen beschäftigt. Seit dieser Zeit kann ich Ihnen die Zahl nicht nennen, ich weiß nur, dass Dauerversammlungen, jedes Wochenende, zwei Mal im Jahr die Demomärsche, ich weiß aber nicht, ob das immer der VGT ist, aber meistens. Gegen Käfighaltung, gegen Schweinehaltung, jährlich vor der chinesischen Botschaft wegen der Pelze. Es gibt viele Versammlungen, aber ich bin ein schlechter Mathematiker. DDr. Balluch rechnete dann als Mathematiker die Anzahl der Demonstrationen allein vor Kleider Bauer in Wien seit 2004, also seitdem Dr. Müllebner bei der Behörde sei, vor: Zweimal die Woche seien 100 im Jahr, also etwa 1000 seit 2004 zusammen mit den Extrademonstrationen, also 1000 Demonstrationen und keine Anzeichen von Gewalt?. Die Richterin wollte an dieser Stelle unterbrechen. DDr. Balluch: Nein, das ist äußerst prozessrelevant, wenn eine inkriminierte kriminelle Organisation 1000 friedliche Demonstrationen veranstalte. Doch da unterbrach die Richterin energisch und ließ diese Fragen nicht zu.

Zur VGT-Homepage

DDr. Balluch: Zu dem Link von der VGT-Homepage zu einem Bekennerschreiben, den Sie erwähnt haben, das habe ich nicht verstanden. Sie haben auf der Webseite des VGT einen Link zur Offensive gegen die Pelzindustrie gefunden und was hat das jetzt mit der Webseite www.tierbefreier.de und einem Bekennerschreiben zu tun? Meinen Sie, wenn man auf die Offensive Webseite geht und dort ein bisschen blättert, dann findet man einen Link zu den Tierbefreiern und wenn man dort blättert findet man ein Bekennerschreiben? Keine Wiederholungen, mahnte die Richterin.

DDr. Balluch erklärte dann, das es auf der Webseite des VGT keinen Link zu einem Bekennerschreiben gegeben habe. Ob das stimme. Das wisse er nicht, meinte Dr. Müllebner.

Zu Dauerdemonstrationen der Pelzindustrie

DDr. Balluch: Ist Ihnen bekannt, dass das Pelzhaus Foggensteiner eine Dauerdemonstration angemeldet hat, auf Jahre hinaus? Ja, sagte Dr. Müllebner. Ob das untersagt wurde, wollte DDr. Balluch wissen. Nein, sagte Dr. Müllebner. Wieso nicht, fragte DDr. Balluch. Ob er wisse, wer das angemeldet habe, fragte die Richterin verwirrt und wurde aufgeklärt, dass es um Pseudo-Demonstrationsanmeldungen des Pelzhauses selber ging, um Tierschutzdemonstrationen zu unterbinden.

DDr. Balluch: Also, nur zur Klarstellung, die Fa. Foggensteiner hat eine Demonstration vor ihrem eigenen Pelzhaus auf 4 oder viele Jahre hinaus jeden Tag angemeldet, ist das richtig? Dr. Müllebner: Ja, zu einem gewissen Zeitraum, und das war der Zeitraum der Modeschauen, wo es Gegendemonstrationen gibt. DDr. Balluch: Hat es auch solche Gegendemonstrationsanmeldungen von anderen Menschen z. B. JägerballbetreiberInnen oder dem Pelzhaus Liska gegeben? Dr. Müllebner: Das weiß ich jetzt nicht mehr, das muss ich nachschauen.

DDr. Balluch: Und das ist keine Zweckentfremdung des Versammlungsgesetzes, wenn man eine Demonstration verhindern will, dass man selber eine anmeldet?. Dr. Müllebner: Ich glaube schon.

Da griff wieder die Richterin ein und meinte, ihres Wissens sei das nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Foggensteiner sage ihr nichts und so sei Foggensteiner jetzt kein Thema, ja. DDr. Balluch: Aber bei Foggensteiner gab es auch Sachschäden! Das war dann eine andere kriminelle Organisation, oder wie ist das zu verstehen?

Kleider Bauer Demonstration der Grünen Partei

DDr. Balluch: Ich wollte Sie fragen, gab es im Dezember 2006 zur Zeit der Untersagungen vor Kleider Bauer auch eine Demonstrationsanmeldung der Grünen Partei? Ich meine jetzt vor der Filiale in der Mariahilferstraße? Ja, am 18.12. 2006, sagte Dr. Müllebner. Ob die untersagt wurde, wollte DDr. Balluch wissen, wo doch zu dieser Zeit an diesem Ort alle Demonstrationen von Privatpersonen untersagt worden seien. Nein, sagte Dr. Müllebner. DDr. Balluch: Die wurde nicht untersagt, weil sie von der Grünen Partei war?. Dr. Müllebner schwieg und DDr. Balluch kommentierte, dass hier offenbar politisch entschieden werde.

Überwachung von Tierschutzdemonstrationen

DDr. Balluch bezog sich auf einen SOKO-Bericht: Ist es Ihres Wissens nach passiert, dass bei jeder angemeldeten Demonstration aus dem Tierschutzbereich, egal unter welchem Motto, im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen des LVTs, mit den klaren Verhaltensrichtlinien der Versammlungsbehörde ausgestattet, ständig vor dem Geschäft anwesend war?. Dr. Müllebner: Das weiß ich nicht, das ist nicht mein Aufgabenbereich. DDr. Balluch: Wenn der Kollege von der Versammlungsbehörde mit Verhaltensrichtlinien ausgestattet wird, sind Sie doch offenbar zuständig.

Die Richterin unterbrach und wollte die Frage verhindern. DDr. Balluch: Ich beantrage diese Frage zuzulassen, weil er der Chef der Versammlungsbehörde ist und das der Teilbereich meiner Frage war, ob die Versammlungsbehörde diese LVT KollegeInnen mit klaren Verhaltensrichtlinien ausgestattet hat? Dr. Müllebner: Da gab es einen Schriftverkehr und es wurde beobachtet, was für uns relevant ist, ja. DDr. Balluch: Also haben Sie das schon getan und es gab diese LVT Beamten vor den Geschäften? Das sei im Jahr 2007 gewesen, meinte Dr. Müllebner.

Ob das wirklich jede Tierschutzdemonstration im ganzen Bundesgebiet betroffen habe, wie in dem Bericht stehe, fragte DDr. Balluch. Es reicht!, rief die Richterin dazwischen. DDr. Balluch: Waren zusätzlich noch mindestens zwei WEGA Beamte mit Dienstfahrzeug ausgestattet zur Prävention und Repression unmittelbar vor dem Geschäft positioniert, wie in dem Bericht steht?. Dr. Müllebner: Das weiß ich nicht, diese Antwort kann von mir nicht kommen, weil ich nicht zuständig bin.

DDr. Balluch: Ist das Ziel solcher Operationen die militanten Tierschützer in der Öffentlichkeit als außergewöhnlich gefährliche Demonstranten darzustellen, wie in diesem Bericht steht? Dr. Müllebner: Das Ziel davon kenne ich nicht!

Fragen von Mag. Hnat

Ob er, Mag. Hnat, auch legale home demos angemeldet habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse er nicht, meinte Dr. Müllebner. Ob er, Mag. Hnat, vom VGT sei, fragte Mag. Hnat. Nein, von der Veganen Gesellschaft, war die Antwort. Ob er, Mag. Hnat, unter der Veganen Gesellschaft Demonstrationen angemeldet habe, fragte Mag. Hnat. Das sei irrelevant, unterbrach die Richterin unwirsch.

Fragen von DI Völkl

Ob er in einem Bericht den Zehntangeklagten als militant bezeichnet habe, fragte DI Völkl. Das könne er nicht mehr sagen, meinte Dr. Müllebner, vielleicht schon. Was er denn unter militant verstehe, fragte DI Völkl. Wenn jemand bereit sei, Gesetz zu brechen, auch leichte, meinte Dr. Müllebner. Das sei irrelevant, fuhr die Richterin dazwischen. Also halte er Greenpeace für militant, fragte DI Völkl, aber die Richterin ließ das nicht zu.

Ob er die DemonstrationsanmelderInnen als militant eingeschätzt habe, fragte DI Völkl. Eher als radikal, meinte Dr. Müllebner. Herr DI Völkl, verstehen Sie mich nicht?, fragte die Richterin drohend.

Welche Gruppen, die Demonstrationen anmelden, würde er als radikal bezeichnen, fragte jetzt Dr. Karl. Auch das werde nicht zugelassen, sagte die Richterin, und fügte wörtlich an: Herr Dr. Karl, ist Ihnen fad?. Dr. Karl beschwerte sich über diese Ungeheuerlichkeit. Er habe eine sinnlose Frage gestellt, erklärte die Richterin. Sie wolle nur die Wahrheit nicht hören, rief Faulmann. Da verwarnte die Richterin ihn und drohte ihm damit, ihn durch die Polizei entfernen zu lassen.

Warum Dr. Müllebner die Demonstrationen in seinen Bescheiden als gegen Kleider Bauer und nicht gegen Pelztierleid gerichtet einstufe, fragte DI Völkl. Es werde hier keine Diskussionen geben, rief die Richterin und verhinderte die Frage.

Wozu es eines Anrufs des Polizeipräsidenten bedurfte, um gegen die Demonstrationen vorzugehen, ob seine Behörde nicht von sich aus die Sache entsprechend untersucht habe, fragte DI Völkl. Die Behörde sei nun einmal hierarchisch, meinte Dr. Müllebner, und der Leiter könne Anweisungen erteilen.

Ob er die Maßnahmenbeschwerde gegen die Entfernung einer Fotoleine durch die Polizei kenne, fragte DI Völkl. Ja, sagte Dr. Müllebner. Der Unabhängige Verwaltungssenat habe das damals bei P&C entschieden. Die Entfernung durch die Polizei sei widerrechtlich erfolgt. Die PassantInnen hätten ja ungehindert vorbeigehen können.

Letzte Fragen der Verteidigung

Ob jemals 100 Personen 2 Stunden lang vor Fürnkranz demonstriert hätten, fragte Richter und bezog sich dabei auf die Aussage des Geschäftsführers von Fürnkranz, der das behauptet hatte. Das könne er sich nicht vorstellen, meinte Dr. Müllebner. Ob auch andere Tierschutzorganisationen vor Fürnkranz demonstriert hätten, fragte Richter. Das wisse er nicht mehr, meinte Dr. Müllebner.

Ob er oder ein Mitarbeiter an der SOKO beteiligt gewesen sei, fragte Harald Balluch. Nein, sagte Dr. Müllebner.

Ob DDr. Balluch bei den Diskussionen kooperationsbereit gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Manchmal ja, aber manchmal nein, und dann habe es Untersagungen gegeben, sagte Dr. Müllebner.

Ob die Möglichkeiten, die die Vorgaben der Polizei den DemonstrantInnen geboten hätten, ausgereizt worden seien, fragte die Richterin. Ja, aber man habe sich an die Vorgaben gehalten, sagte Dr. Müllebner.

Mittagspause 12:21 Uhr – 13:07 Uhr.

Einvernahme von Mag. Kelz Versammlungsbehörde BUPO Graz

Nach der Mittagspause wurde Hofrat Mag. Klaus Kelz von der Versammlungsbehörde in der Bundespolizeidirektion Graz einvernommen. Er sei Leiter der Fremdenpolizei und gleichzeitig Sprecher der Versammlungsbehörde. Er solle die Chronologie der VGT-Demonstrationen in Graz widergeben, sagte die Richterin.

Mag. Kelz sagte gleich zu anfangs, dass er selbst nie bei einer Tierschutzversammlung anwesend gewesen sei. David Richter melde seit 2006 in Graz Demonstrationen an. Üblicherweise würden daran Berichten zufolge 3-5 Personen teilnehmen, manchmal bis zu 10 Personen. Insbesondere in den Jahren 2006 und 2007, und ein bisschen in den Jahren 2008 und 2009 hätten VGT-Demonstrationen vor Kleider Bauer stattgefunden. Erstmals habe es im Jahr 2008 eine Untersagung gegeben. Dazu sei es aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs gekommen. Untersagungsgrund sei Geschäftsschädigung gewesen. Seit damals gebe es in Graz praktisch keine Demonstrationen vor Kleider Bauer mehr, sondern nur noch am Hauptplatz. Es habe auch Demonstrationsmärsche in Graz zum Tierschutz gegeben, die von Richter angemeldet worden seien. Diese seien nie untersagt worden und die DemonstrantInnen hätten sich an alle Auflagen gehalten.

Wann die ersten Demonstrationen angemeldet worden seien, fragte die Richterin. Am 27. September 2006 habe man die erste Anmeldung für eine Demonstration vor Kleider Bauer erhalten, sagte Mag. Kelz. Die Anmeldung habe sich über mehrere Jahre erstreckt. Wann die Untersagungen ausgesprochen worden seien, fragte die Richterin. Das sei am 2. 12. 2008, am 13. 1. 2009 und am 30. 1. 2009 geschehen, insgesamt 3 Mal, meinte Mag. Kelz. Ob diese Untersagungen juristisch bekämpft worden seien, fragte die Richterin. Das glaube er nicht, sagte Mag. Kelz. Er wolle betonen, dass es wegen Gewalt oder einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit nie Untersagungen von Tierschutzdemonstrationen in Graz gegeben habe. Ob das auch nach dem Buttersäureanschlag auf Kleider Bauer so gewesen sei, fragte die Richterin. Das sei im Jänner 2007 gewesen, sagte Mag. Kelz. Die Versammlungen seien aber dennoch nicht untersagt worden, weil die Straftat ja von unbekannten TäterInnen begangen worden seien, die nichts mit den AnmelderInnen der Demonstrationen zu tun hatten.

Ob auch andere Personen als Richter Tierschutzdemonstrationen in dieser Zeit angemeldet hätten, fragte die Richterin. Ja, sagte Mag. Kelz, aber überwiegend sei Richter verantwortlich gewesen.

Störungen durch die Demonstrationen

Ob es auch Beschwerden gegen die Demonstrationen gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Mag. Kelz, sowohl mündlich als auch schriftlich. Dabei sei moniert worden, dass die Transparente nicht die Sicht auf die Auslagen versperren und den Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigen sollten. Ob es auch in Graz eine Wäscheleine mit Fotos gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Mag. Kelz. Diese sei auch ein Mitgrund der Untersagung gewesen. Es seien aber von der Behörde Alternativvorschläge gebracht worden.

Ob es im Rahmen der VGT-Demonstrationen jemals strafrechtlich Relevantes gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, nie, sagte Mag. Kelz.

Ob sich die KundInnen beschwert hätten, dass es Beschimpfungen oder dergleichen gegeben hätte, fragte die Richterin. Davon sei ihm nichts bekannt, meinte Mag. Kelz. Habe es Auflagen für die Demonstrationen gegeben, fragte die Richterin. Auflagen könne es nicht geben, meinte Mag. Kelz. Eine Anmeldung könne nur untersagt oder nicht untersagt werden. Aber im Vorfeld würde die Polizei den AnmelderInnen erklären, unter welchen Voraussetzungen es keine Untersagungen geben würde. Diesen Aufforderungen sei Richter immer nachgekommen und habe sich bei den Demonstrationen auch daran gehalten.

Ob Demonstrationen auch trotz Untersagungen durchgeführt worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Mag. Kelz.

Fragen des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt fragte dann, ob die Geschäftsführer von Kleider Bauer die Behörde kontaktiert hätten. Nur telefonisch, meinte Mag. Kelz. Dabei sei es um das übliche Anliegen gegangen, wenn jemand gegen jemanden anderen demonstriert. Ob es in einem solchen Fall denn üblich sei, dass die Behörde kontaktiert werde, fragte der Staatsanwalt. Selbstverständlich, antwortete Mag. Kelz.

Fragen der Verteidigung

Dr. Dohr wollte wissen, ob die Demonstrationsanmeldungen immer ordnungsgemäß gewesen seien. Grundsätzlich ja, meinte Mag. Kelz. Manchmal habe Richtger irrtümlich zu spät oder überhaupt nicht angemeldet.

David Richter fragte dann, ob der Behördenvertreter wisse, welche Themen die Tierschutzdemonstrationen in Graz hätten. Schweine, Pelz usw., meinte Mag. Kelz. Für ihn sei das Pauschalthema Tierschutz immer das Gleiche.

Die Befragung des Zeugen endete um 13:35 Uhr.

Antrag Mag. Traxler auf Enthebung des linguistischen Sachverständigen

Dann stellte Mag. Traxler einen Antrag auf Enthebung des linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger. Die Zeugenaussage von Dr. Plank belege, dass das Gutachten von Dr. Schweiger falsch sei. Einen Text, der aus 2 A4-Seiten bestehe, von dem alles außer dem ersten Absatz nachweislich von Dr. Plank stamme, habe der Gutachter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit DDr. Balluch als Autor zugeordnet. Wenn der Gutachter diese Aussage seines Gutachtens zurückziehe, dann müsse das auch für seine anderen Schlüsse gelten. Mag. Traxler stellte daher den Antrag, Dr. Schweiger als linguistischen Sachverständigen zu entheben. Sein Gutachten solle nicht zur Entscheidung zugelassen werden. Es müsse ein neuer Sachverständiger für ein Gutachten bestellt werden und Dr. Schweiger solle die ihm überwiesenen Gebühren für dieses falsche Gutachten rückerstatten. Der Staatsanwalt sagte, er wolle sich dazu äußern. Dr. Schweiger solle als Sachverständiger nicht enthoben werden, weil es kleine Unterschiede zum Text von Dr. Plank gebe, z.B. stünde einmal ein s statt einem r, und diese einen linguistischen Fingerabdruck von DDr. Balluch ausmachen könnten.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu Aussagen der Vertreter der Versammlungsbehörde

Die Aussagen der Versammlungsbehörden in Graz und Wien habe gezeigt, begann DDr. Balluch seine Stellungnahme, dass die VGT-Demonstrationen nach den Vorgaben der Behörde durchgeführt worden seien. Die Kleider Bauer Geschäftsführung sei am 17. November 2006 von er Polizei aufgefordert worden, bei Vorfällen wie Belästigungen von KundInnen bei Demonstrationen sofort Anzeigen zu erstatten. Dass es keine einzige Anzeige von Kleider Bauer gegeben habe, beweise also, dass es keine ernst zu nehmenden Vorfälle wie Belästigungen von KundInnen gegeben haben könne. Beschwerden gebe es, wie auch die beiden Zeugen zugegeben hätten, immer bei Demonstrationen. Keine Demonstration würde niemandem auf die Nerven gehen. Das sei sozusagen demonstrationsimmanent. Dazu komme, dass beide Beamten eindeutig bestätigt hätten, dass es auf den VGT-Demonstrationen nie Gewalt gegeben habe oder dass dort strafrechtlich Relevantes vorgefallen sei. Und das, obwohl es Tausende solcher VGT-Demonstrationen bereits gegeben habe.

Bis heute würden bei diesen Demonstrationen Fotos auf einer Wäscheleine aufgehängt, ein Fernseher mit Filmen über Pelztierfarmen aufgestellt und ein Informationstisch geführt werden. Das beweise unzweideutig, dass es sich bei diesen Demonstrationen um Informationskundgebungen handle und es nicht darum ginge, andere zu stören. Es ginge um die Aufklärung der KundInnen. Wenn diese dann weniger oder anderes einkaufen würden, dann sei das vielleicht eine Geschäftsschädigung in irgendeinem Sinn, aber sie sei völlig legitim und demokratiepolitisch unbedenklich. Strafrechtlich irrelevant sei sie in jedem Fall. Die inkriminierten Demonstrationen seien also nicht nur legal, sie hätten auch ausschließlich der Information der KundInnen gedient.

Es ist einige wenige Male zu Untersagungen gekommen, aber bisher habe man sich immer mit der Behörde einigen können, und die Demonstrationen gingen im Wesentlichen weiter wie am ersten Tag. Damals wie heute seien sie gleich, gleich legal und gleich unbedenklich und gleich strafrechtlich irrelevant. Heute werde dort, wie seit vielen Jahren, auch Slogans gesungen, eine Wäscheleine aufgehängt, ein TV-Film vorgeführt und ein Informationstisch abgehalten.

Die Demonstration der Grünen Partei im Dezember 2006 sei nicht untersagt und durchgeführt worden. Auch die Grüne Partei habe also die Kundgebungen vor Kleider Bauer auf diese Weise unterstützt. Nicht nur in Graz und Wien, sondern auch in Linz, Salzburg, Wr. Neustadt, St. Pölten, Bregenz und anderen Städten gebe es diese Demonstrationen. Es gebe auch eine Reihe von anderen Tierschutzorganisationen, die solche Demonstrationen durchführen würden, wie z.B. RespekTiere in Salzburg.

Das Gesprächsklima mit den Versammlungsbehörden sei angenehm gewesen, der VGT habe kooperiert, sich an die Auflagen gehalten und die Anmeldungen der Demonstrationen entsprechend abgeändert. Nur einmal, im Dezember 2006, sei eine untersagte Demonstration trotzdem durchgeführt worden. Das habe er, DDr. Balluch, persönlich organisiert und sei stolz darauf. Es habe sich nicht um eine Demonstration gegen Pelz gehandelt, sondern um eine Aktion des zivilen Ungehorsams gegen willkürliche Demonstrationsverbote. Etwa 50 Personen seien erschienen und hätten sich vor der Polizei auf den Boden gesetzt und passiven Widerstand geleistet. Dazu habe man Abgeordnete des Parlaments als BeobachterInnen eingeladen, die auch anwesend gewesen seien, und Medien seien auch vor Ort gewesen. Das sei aber nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte da die Richterin und drängte darauf, dass DDr. Balluch seine Stellungnahme rasch beenden möge. Es würde ihn erschrecken, dass es Personen gebe, die derartige Aktionen des zivilen Ungehorsams schockiere, konterte DDr. Balluch. Er habe in der Tradition von Dr. Martin Luther King gehandelt. Er habe in seinem Buch Widerstand in der Demokratie auf Seite 86ff über Dauerdemonstrationen als Aktionsform geschrieben. Diese Aktionsform sei historisch bei sehr vielen sozialen Bewegungen angewandt worden, so auch bei Mahatma Ghandi. Und oft sei es dabei zu behördlichen Verboten gekommen und insbesondere Dr. King habe dann, genau wie im Fall des VGT, gegen diese Verbote passiven Widerstand geleistet und Aktionen des zivilen Ungehorsams, Dr. King habe sie non-violent direct action genannt, durchgeführt.

Den Aussagen der Behördenvertreter sei zu entnehmen gewesen, dass sich auch Nachbargeschäfte, die gar nicht Ziel der Demonstrationen waren, über diese beschwert hätten. Es habe sogar, ergänzte DDr. Balluch, eine Klagsdrohung an den VGT von einem Nachbargeschäft gegeben, das aber tierversuchsfreie Produkte verkaufe und deshalb zu einem der tierfreundlichsten Geschäfte Europas gewählt worden sei. Das zeige, dass nur die Präsenz alleine schon störe, aber das sei, wie gesagt, demonstrationsimmanent, völlig legitim und verfassungsmäßig gedeckt.

Kein Bekennerschreiben auf VGT-Homepage

DDr. Balluch betonte dann noch einmal, dass es nie Bekennerschreiben zu irgendwelchen Straftaten auf der Homepage des VGT gegeben habe. Der Zeuge habe dann erklärt, dass man über mehrere Links und durch Suchen auf den so gefundenen Webseiten, schließlich zu einem Bekennerschreiben gekommen sei. Aber das könne man doch in keiner Weise dem VGT anlasten. Auch von der Homepage der Polizei lasse sich sicher über 2 Links ein Bekennerschreiben finden.

Das genannte Bekennerschreiben habe davon gesprochen, dass man die Kampagne gegen Kleider Bauer durch eine Straftat unterstützen habe wollen. Das beweise, so DDr. Balluch, dass diese TäterInnen selbst sich nicht als Teil dieser Kampagne gesehen hätten. Herr Richter, wenn er Demonstrationen in Graz organisiere, würde nicht sagen, er unterstütze die Kampagne, sondern er beteilige sich daran, bzw. er führe die Kampagne. Dass hier also von unterstützen gesprochen würde, zeige, dass die StraftäterInnen nicht Teil der Kampagne seien.

Fortführung der Stellungnahme zur Einvernahme Dr. Plank

Seit Herbst 1998 sei er, DDr. Balluch, beim VGT von Dr. Plank als Tierschutzlehrer angestellt worden. Diese Aufgabe umfasse Vorträge bei Vorschulkindern im Alter von 4 Jahren, sowie hauptsächlich bei VolksschülerInnen. Es sei offensichtlich, dass Dr. Plank ihn nie mit dieser heiklen Aufgabe im Namen des VGT beauftragt hätte, wäre er wirklich der Meinung gewesen, DDr. Balluch sei extremistisch, fundamentalistisch, radikal oder gar ein Straftäter. Das belege, dass Dr. Plank nicht dieser Meinung gewesen sein könne.

Dr. Plank habe in seiner Aussage auch behauptet, DDr. Balluch hätte sich beim VGT versteckt, weil er in England polizeilich gesucht worden sei. Auch diese Aussage von Dr. Plank stimme absolut nicht. DDr. Balluch habe sich sofort nach seiner Ankunft in Österreich polizeilich gemeldet und Arbeitslosenversicherung bezogen. Er habe dann vom September 1997 an ohne Bezahlung als Tierschutzlehrer gearbeitet. Im Herbst 1998 sei er dann, wie gesagt, erstmals angestellt worden. Dr. Plank habe ja auch DDr. Balluch bereits im September 1997 mit vollem Namen in der Zeitung des VGT erwähnt und als Tierschutzlehrer vorgestellt. Wäre DDr. Balluch beim VGT versteckt gewesen, dann hätte er sich doch sicher nicht in der Zeitung öffentlich unter seinem Namen vorstellen lassen.

Die Richterin fragte dann, ob DDr. Balluch, wie Dr. Plank vermutet habe, unter dem Pseudonym Eva auf www.tierschutzprozess.at geschrieben habe. Nein, das habe er nicht, sagte DDr. Balluch dazu.

Dann zeigte DDr. Balluch eine Aussage der SOKO-Chefinspektorin Bogner, in der diese sagt, sie halte die Aussagen von Dr. Plank für irrelevant. Wo das stehen solle, fragte die Richterin. Das stehe in der Beantwortung der Anzeige gegen sie wegen Amtsmissbrauch, sagte DDr. Balluch und legte das Dokument auf den Richtertisch. Diese Anzeige sei niedergelegt worden, meinte die Richterin. Das sei leider die Realität in der österreichischen Justiz, sagte DDr. Balluch dazu, weil die Anzeige zu Recht erfolgt sei.

Dann wies DDr. Balluch noch einmal auf die Aussage von Kripo-Inspektor Blum von St. Pölten hin, laut dem Dr. Plank unbedingt darauf bestanden habe, dass seine Aussage gegen DDr. Balluch, dass er ihn für den Drahtzieher und Hauptakteur hinter Straftaten halte, aus der Akteneinsicht ausgenommen werden solle. Das beweise, dass Dr. Plank zwar möglichst negativ über DDr. Balluch ausgesagt habe, aber dass er verhindern habe wollen, dass dieses Faktum publik werde. Erst als der Meinung war, sein Ruf könne nicht mehr schlechter werden, habe er offenbar beschlossen, in seiner Aussage vor Gericht Anschuldigungen gegen DDr. Balluch zu erfinden und auch dazu zu stehen.

Überraschenderweise fragte dann die Richterin, ob es möglich sei, dass DDr. Balluch selbst die anonyme Anzeige gegen sich im Jahr 2002 verfasst habe, um Dr. Plank damals zu diskreditieren. Das sei reichlich absurd, meinte DDr. Balluch dazu, sich selbst auf diese Weise bei der Polizei anzuschwärzen. Die Vorwürfe seien ja sehr ernst und würden 10 Jahre Gefängnis mit sich bringen können. Aber es gebe einen weiteren sehr starken Hinweis, dass Dr. Plank diese anonyme Anzeige verfasst habe. In der Anzeige werde erwähnt, dass DDr. Balluch versucht habe, sich dem Wehrdienst zu entziehen. Nur Dr. Plank habe davon gewusst, weil DDr. Balluch sei aus England etwa 1 ½ Jahre vor seinem 34. Geburtstag zurückgekommen. Mit 34 könne man aber nicht mehr zum Wehrdienst eingezogen werden. Deshalb habe DDr. Balluch mit Dr. Plank besprochen, wie die letzten Monate überbrückt werden könnten. Tatsächlich habe sich das Heer bei Dr. Plank gemeldet und es sei aber gelungen, die Sache genügend lange hinaus zu ziehen. Niemand anderer habe von dieser Sache gewusst. Dann sei sie aber in der anonymen Anzeige gestanden.

Abgesehen davon, meinte DDr. Balluch noch, sei es eigentlich egal, ob Dr. Plank diese anonyme Anzeige selbst gemacht habe. Gegenüber der Kriminalpolizei habe Dr. Plank damals ja alle Inhalte der Anzeige bestätigt und DDr. Balluch als Drahtzieher und Hauptverantwortlichen aller Anschläge bezeichnet. Das sei genauso schlimm, wie diese Anzeige zu machen. Die Vorwürfe seien also, wie sich jetzt nach Akteneinsicht zeige, immer berechtigt gewesen.

Die Richterin fragte dann DDr. Balluch, warum er so viele Anzeigen mache. Sie habe das in einem Verfahren noch nie erlebt. DDr. Balluch bzw. sein Anwalt hätten die SOKO-BeamtInnen und den Staatsanwalt angezeigt und alles sei niedergelegt worden. Ob er das nicht als auffällig betrachte. Er mache jedes Jahr 100 oder mehr Anzeigen wegen Tierquälerei, erklärte DDr. Balluch, und davon werde auch die Mehrheit nie verfolgt. Das sei das Problem dieser Gesellschaft, dass die Schwächsten und ihre VerteidigerInnen von der Justiz im Stich gelassen würden. Die Richterin würde sich über DDr. Balluch belustigen und sagen, er stelle sich in die Opferrolle. Aber er habe keine andere Wahl, wenn die Justiz nicht ihrer Verantwortung nachkäme, als die Öffentlichkeit anzurufen und auf die Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen.

DDr. Balluch nahm dann noch kur zu den angeblichen 5 Gerichtsverfahren Stellung, die Dr. Plank ihm anlaste. Dr. Plank, so DDr. Balluch, habe zugegeben, dass alle diese Anzeigen nicht von DDr. Balluch stammen würden. Es habe sich auch nie um Klagen sondern nur um Anzeigen gehandelt. 2 der 5 Anzeigen, nämlich gegen die SchwarzarbeiterInnen und wegen dem Spendengütesiegel, seien ja auch offenbar erfolgreich gewesen. Er habe jedenfalls mit diesen Anzeigen nie etwas zu tun gehabt und sich nie für Dr. Plank interessiert. Dass der VGT bei der Anzeige wegen Datendiebstahls auf VGT-Vorstandsbeschluss Privatbeteiligter wurde, diente der Akteneinsicht. Nie habe der VGT oder DDr. Balluch auch nur einen einzigen Cent in irgendein Verfahren gegen Dr. Plank investiert. DDr. Balluch habe diese Verfahren auch nicht verfolgt und sei dort nie vor Gericht gewesen. Und, zur Erinnerung, DDr. Balluch habe sich auch weder in der Generalversammlung, die Dr. Plank abgewählt habe, zu Wort gemeldet, noch habe er sich zur Wahl zum Vorstand aufgestellt. Die Hassgefühle im Fall Dr. Plank seien völlig einseitig, er, DDr. Balluch, empfinde jedenfalls keine.

Schwarzgeld von Dr. Plank

Dass Dr. Plank damals ein Schwarzgeldkonto hatte und das Sparkonto des VGT an der Buchhaltung vorbeigeführt habe, habe Dr. Plank immer zugegeben. Kein Wunder, dass ein solcher Geschäftsführer abgewählt werde und heute kein Spendengütesiegel bekomme. Dr. Plank würde auch heute noch in seinem Verein Animal Spirit mit Schwarzgeld hantieren. DDr. Balluch liege ein Email von Dr. Plank vor, in dem dieser einen Spender – Herrn Viebig – bitte, ihm die Spende auf sein Privatkonto zu überweisen, weil er das Geld schwarz verwenden wolle.

Weitere Falschaussagen von Dr. Plank

DDr. Balluch bezog sich dann auf eine Aussage von Dr. Plank bei der Polizei, die er hier habe und vorlegen könne. Darin mache Dr. Plank vor der Polizei eine Falschaussage gegen Tom Putzgruber, den Obmann des Tierrechtsvereins RespekTiere. Er beantrage Putzgruber und einen weiteren Aktivisten, dass die Anschuldigungen von Dr. Plank in dieser Aussage zur Polizei ebenso falsch seien, wie seine Aussagen am 19. Juli hier vor Gericht.

Dann legte DDr. Balluch Emails und Briefe von Dr. Plank an Herrn Michl Schwestka vor, in denen Dr. Plank diesen Mann angreift und behauptet, er würde ihn verleumden und üble Propaganda gegen ihn verbreiten. Die Wortwahl sei genauso, wie Dr. Plank jetzt über DDr. Balluch spreche. Offenbar würde Dr. Plank diese Vorwürfe sehr vielen verschiedenen Personen gegenüber machen. Teil des Streits sei gewesen, dass Dr. Plank Mitglied im Fadinger-Forum habe werden wollen, und er habe gemeint, Michl Schwestka sei dagegen gewesen. Dr. Plank habe sich daraufhin einen Tarnnamen – Knuth Uwe – zugelegt und mit Hilfe dieser Identität versucht, auf Fadinger zu kommen. DDr. Balluch sei im Besitz einer Reihe von Emails, in denen Dr. Plank andere Personen auffordere, ihn unter diesem Namen bei Fadinger zu nominieren. Dr. Plank zeige damit, dass er laufend lüge und betrüge, um das zu erreichen, was er erreichen möchte.

Barry Horne und Keith Mann

Dr. Plank habe auch Barry Horne und Keith Mann als Personen erwähnt, die DDr. Balluch gekannt habe, was ihn verdächtig mache. Tatsache ist, dass DDr. Balluch Keith Mann erstmals im Leben beim Kunstsymposium in Grosswarasdorf getroffen habe, auf dem auch Dr. Plank gewesen sei. DDr. Balluch und Dr. Plank hätten also Keith Mann zur gleichen Zeit kennen gelernt.

DDr. Balluch zeigte dann zwei Briefe, die Dr. Plank zur Unterstützung von Barry Horne an den Bundeskanzler und den österreichischen Botschafter in England geschrieben habe. Darin bezeichnete Dr. Plank Barry Horne als einen Vorkämpfer für die Rechte der Tiere. Es sei gelinde gesagt seltsam, dass Dr. Plank jetzt vor Gericht denselben Einsatz von DDr. Balluch für Barry Horne anlässlich dessen Hungerstreiks als inkriminierend anführe.

Dann sagte DDr. Balluch spontan, er empfinde den Vorwurf, Keith Mann zu einem öffentlichen Vortrag einzuladen sei verdächtig, als eine Frechheit und werde deshalb heute noch Keith Mann anschreiben und ihn heuer noch zu einem Vortrag nach Österreich einladen. Keith Mann könne ja dann über die Erfolge seiner neuen Tierschutzpartei bei den letzten Parlamentswahlen in England berichten.

Dr. Plank bei einer Sekte?

DDr. Balluch bezog sich dann auf den Akt und bemerkte, dass diesem zu entnehmen sei, dass Dr. Plank seinerzeit mit VGT-Tierschutzspenden eine Sekte namens Ananda, die einen Assisi Tempel des Lichts betreibe, finanziert habe. Er habe sich deshalb auch einen Bunker gebaut, stünde im Akt, weil diese Sekte mit dem Jahrtausendwechsel den Weltuntergang vorausgesagt habe. Dr. Plank habe das nicht bestritten, er habe nur gemeint, es diene dem Tierschutz und sei daher ein gutes Spendengeldinvestment. Offenbar diene es dem Tierschutz, wenn Dr. Plank den Weltuntergang in seinem Bunker überlebe.

Zum Lauffeuer

Wenn man die Inhalte der Artikel im Magazin Lauffeuer verfolge, dann finde man, dass die große Mehrheit nicht von strafbaren Aktivitäten handeln würde. Dazu gebe es Fakten aus Medien- und Internetberichten zu Straftaten. Die Zeitschrift distanziere sich weder davon, noch heiße sie es gut. Das sei für Zeitungen dieser Art üblich. Als Beispiel nannte DDr. Balluch die Tierrechtszeitung Voice, die ebenfalls regelmäßig Fakten zu Straftaten im Tierschutz verbreitete und ein Interview mit Keith Mann und einen biographischen Artikel über Barry Horne gebracht hatte. Abgesehen davon stehe im Editorial vom Lauffeuer, dass die Artikel und alle Informationen aus dem Internet runtergeladen würden und nicht extra für die Zeitschrift geschrieben worden seien. Ja, die jeweiligen AutorInnen wüssten nicht einmal, dass ihre Artikel auf diese Weise verbreitet würden. Darunter gebe es auch Artikel von ihm, DDr. Balluch, die sich heute noch am Internet befinden würden.

Dass sich Fotos von VGT-AktivistInnen und VGT-Aktionen in der Zeitung wiederfänden, sei ebenfalls nicht verwunderlich. Man könne diese ja von der Webseite des VGT herunterladen. Beim Lauffeuer handle es sich also lediglich um die wertfreie Wiedergabe von Informationen, die auf dem Internet seien. Mit der Verbreitung des Internets habe deshalb wahrscheinlich auch das Lauffeuer zu existieren aufgehört.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann sagte zu den Aussagen der Behördenvertreter, dass auch die Tierrechtsorganisation PETA in Österreich viele Demonstrationen abgehalten habe. Auch diese seien immer friedlich geblieben.

Zu Dr. Plank sagte er, dass niemand den VGT habe übernehmen wollen. Dr. Plank habe sich durch sein Verhalten selbst abgeschossen. Er selbst, Faulmann, habe sich nicht bei der Generalversammlung für die Vorstandswahl aufgestellt, weil er unmittelbar danach zu PETA nach Deutschland gegangen sei. Also könne er selbst gar kein Interesse an der Übernahme des VGT gehabt haben. Er sei dann 5 Jahre lang in Deutschland bei PETA gewesen und danach zu Vier Pfoten gewechselt. Bis heute sei er nicht mehr zum VGT zurückgekehrt. Der VGT sei aber ohne Dr. Plank regelrecht aufgeblüht und viel größer und aktiver geworden. Erst durch die Repression jetzt sei das zerstört worden.

Dann beantragte Faulmann die Vorführung des Films von Pro 7, damit er dazu inhaltlich Stellung nehmen könne. In diesem Film sehe man drei Personen, die über eine Nerzbefreiung sprechen würden. Einer davon, behaupte die Staatsanwaltschaft, sei er.

Dann sagte Faulmann, dass Dr. Plank zu seiner Vernehmung am 19. Juli eine OTS-Aussendung gemacht habe.

Pause 14:20 Uhr – 14:32 Uhr.

Nach der Pause las die Richterin diese Presseaussendung von Dr. Plank unter dem Titel Balluch lügt, dass sich die Balken biegen vor. Ebenso verlas sie die Presseaussendung von DDr. Balluch über die Widerlegung der Aussagen von Dr. Plank und des linguistischen Gutachtens.

Stellungnahme von Mag. Hnat

Auch Mag. Hnat betonte noch einmal, dass die Demonstrationen immer friedlich gewesen seien und dass es keine Anzeigen gegeben habe. Auch die home demos seien angemeldet, friedlich und legal gewesen.

Zu Dr. Plank sagte Mag. Hnat, er sei damals nicht dabei gewesen. Aber er habe bereits mehrmals telefonischen Kontakt zu Dr. Plank gehabt. Dr. Plank habe bei der Veganen Gesellschaft Mitglied werden wollen. Und er habe mit Dr. Plank über Presseaussendungen gesprochen. Von diesen Telefonaten her könne er bezeugen, dass Dr. Plank einen unbändigen Hass auf DDr. Balluch habe. Selbst wenn es um ein anderes Thema ginge, könne Dr. Plank nicht anders, als immer wieder auf DDr. Balluch zu sprechen zu kommen und über ihn zu schimpfen. DDr. Balluch selbst würde das nicht tun, er spreche nie von Dr. Plank. DDr. Balluch habe gegen Dr. Plank nie etwas unternommen. Die Geldvorwürfe von damals seien belegbar und würden sich auch im Akt wiederfinden. Dr. Plank habe sie ja nicht abgestritten, wie im Akt nachzulesen sei, sondern habe nur behauptet, dieses Geld habe ihm zugestanden.

Anzeigen zu machen halte er nicht für schlimm, meinte Mag. Hnat, die Richterin habe ja selbst eine Zeitung wegen übler Nachrede angezeigt. Die Richterin fiel ihm da ins Wort und betonte, dass das ganz etwas anderes wäre, weil es sich wirklich um eine Verleumdung handle usw. Mag. Hnat fügte noch an, dass die Richterin ihm bei seiner Einvernahme vorgehalten habe, seine Vorwürfe gegen die Polizei, die ihn mit Waffen bedroht habe, seien unglaubwürdig, weil er sie damals nicht angezeigt habe. Offenbar nehme ein Gericht Beschwerden nur ernst, wenn man sie mit Anzeigen untermauere.

Stellungnahme von Chris Moser

Die Sache Dr. Plank sei vor seiner Zeit gewesen, meinte Moser. Aber er empfinde, dass DDr. Balluch die Vorwürfe von Dr. Plank habe sehr gut entkräften können. Und er wolle noch betonen, dass die Demonstrationen gegen Kleider Bauer ihre Richtigkeit gehabt hätten.

Stellungnahme von DI Völkl

Zunächst beschwerte sich DI Völkl, dass am kommenden Montag eigentlich Stellungnahmen und Anträge der Verteidigung vorgesehen gewesen seien, aber jetzt sei plötzlich ein Beamter des BVT als Zeuge geladen worden. Er möchte jedenfalls, dass die Richterin einen neuen Tag angeben möge, an dem die Verteidigung ihre Anträge stellen könne.

Er schließe sich allem an, was DDr. Balluch ausgeführt habe.

Das Lauffeuer habe auch er zu Hause gehabt, aber die SOKO sei bei der Hausdurchsuchung nicht daran interessiert gewesen. Er habe es auf einer Tierrechtsdemonstration ausgehändigt bekommen. Es befänden sich lediglich objektive Berichte in diesem Magazin, so etwas könne nicht kriminalisiert werden.

Dr. Plank würde behaupten, im Tierschutz gebe es viel Konkurrenz. Das sei falsch. Er, DI Völkl, empfinde, dass im Tierschutz hauptsächlich Kooperation vorherrsche. Offensichtlich suche Dr. Plank den Konflikt.

Dr. Plank sei kein Kinguist, er habe trotzdem ein Bekennerschreiben DDr. Balluch zugeordnet. Dr. Plank sei bei der Generalversammlung in demokratischer Weise abgewählt worden. Statt diese demokratische Entscheidung zu akzeptieren, würde er laufend gegen den VGT auftreten. Er, DI Völkl, sei damals Mediator gewesen, aber leider erfolglos.

Dr. Plank habe ausgeführt, er habe die Vorwürfe gegen DDr. Balluch erst jetzt genannt, um die Sache nicht aufzubauschen. Warum wolle er denn jetzt die Sache aufbauschen?

NGO-Kampagnen aus allen Bereich würden sich gegen die Geschäftspolitik von Firmen richten, sowohl in Sachen Menschenrechte, wie Umwelt und Tierquälerei. Und das sei gut. Auch gegen P&C habe es jahrelang Demonstrationen nach demselben Schema wie gegen Kleider Bauer gegeben. Aber offenbar habe P&C einen schlechteren Kontakt zum Innenministerium gehabt, als Kleider Bauer.

Stellungnahme des Sechstbeschuldigten

Dann meldete sich plötzlich der Sechstbeschuldigte zu Wort. Die Demonstrationen seien nie strafrechtlich relevant gewesen, sondern völlig legal. Warum sie hier verhandelt würden, lasse sich nur mit § 278a erklären. Die legalen Demonstrationen würden als Unterstützung illegaler Aktivitäten gewertet. Das sei offensichtlich eine Strategie, um legale Demonstrationen zu verhindern. Ab jetzt müssten alle AktivistInnen wissen, dass sie auch nur wegen der Teilnahme an legalen Demonstrationen vor Gericht landen könnten. Für Kleider Bauer gebe es jetzt eine Bannmeile wie für das Parlament oder die Botschaften. Kritische, unangepasste Menschen sollen offenbar aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden.

Nach diesem Beitrag gab es Beifall aus dem Publikum und es folgte eine Verwarnung durch die Richterin.

Der Siebtbeschuldigte erklärte, er schließe sich sowohl diesen Aussagen als auch dem Beifall an.

Stellungnahme von David Richter

Richter wies lediglich darauf hin, dass die Demonstrationen in Graz, die er angemeldet und geleitet habe, immer ordnungsgemäß abgelaufen seien.

Stellungnahme von Monika Springer

Springer sagte ebenfalls, dass sie Dr. Plank nicht kenne. Als Außenstehende empfinde sie ihn aber für sehr unglaubwürdig, von der Nerzbefreiung bis Pummersdorf. Abgesehen davon hätten sich dabei ganz klare Widersprüche ergeben. Sie empfinde es auch als Widerspruch, wenn Dr. Plank behaupte, DDr. Balluch habe nichts mit dem VGT zu tun haben wollen, weil er keine Vereine gemocht habe, aber dann habe er die Macht im Verein an sich reißen wollen.

Das Lauffeuer kenne sie nicht, aber sie möchte schon über Sachbeschädigungen im Tierschutz informiert sein. Die Verbreitung dieser Information diene sicher nicht dazu, Straftaten zu fördern.

Bei den Demonstrationen vor Kleider Bauer habe es keine Beschimpfungen von PassantInnen gegeben, weil man diese Leute ja für das eigene Thema habe gewinnen wollen. Es habe Beschwerden von Kleider Bauer gegeben, aber keine Anzeigen, obwohl Kleider Bauer von der Polizei dazu aufgefordert worden sei. Aber derartige Beschwerden über Demonstrationen seien völlig normal, wie die Zeugen heute ausgesagt hätten. Seltsam empfinde sie auch den Umstand, dass die angebliche Geschäftsschädigung durch diese Demonstrationen nur bei Kleider Bauer ein Thema gewesen seien, nicht aber bei den anderen Geschäften, vor denen die Demonstrationen wegen der Polizei stattfinden müssten.

Die DemonstrantInnen hätten sich immer an die Vorgaben der Polizei gehalten.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch nahm zu den Vertretern der Versammlungsbehörde, die als Zeugen befragt wurden, Stellung, indem er ausführte, dass er selbst mit der Durchführung von Versammlungen nicht befasst gewesen sei. Trotzdem habe er sich immer wieder VGT-Versammlungen angesehen, um sich ein Bild von diesen zu machen. In all diesen Fällen habe es definitiv keine Beeinträchtigungen gegeben, die auch nur in irgendeiner Weise über die üblichen Beeinträchtigungen, die von Kundgebungen ausgingen, hinaus gegangen seien. Alle Berichte über diese Kundgebungen, die ihm in diesem Zusammenhang gelegt worden seien, hätten diese seine Beobachtung bestätigt. Und auch nach den Darstellungen der Vertreter der Versammlungsbehörde gäbe es keinen Grund für ihn, an der ordnungsgemäßen Durchführung der Kundgebungen zu zweifeln. Immerhin habe es nie Anzeigen gegeben, obwohl die Kundgebungen unter dem kontrollierenden Blick der Beamten stattgefunden hätten und wie auch bestätigt worden sei, sei immer den Anweisungen der Beamten Folge geleistet worden.

Zum Zeugen Dr. Plank führte Balluch aus, dass es sehr viel an der Darstellung des Dr. Plank richtig zu stellen gäbe. 1998 habe ihn Dr. Plank bekniet Kassier des VGT zu werden. Damals war es noch sehr schwierig Personen zu finden, die bereit gewesen wären, Funktionär des VGT zu werden. Balluch habe sich letztendlich von Dr. Plank dazu breit schlagen lassen. Die Darstellung von Dr. Plank, dass Harald Balluch von DDr. Martin Balluch offenbar in einem perfiden, lang angelegten Plan an eine strategisch wichtige Vereinsposition gehievt worden wäre, um später einmal den Verein zu übernehmen, sei also definitiv falsch.

Trotz guter Vorsätze das Amt auch aktiv auszufüllen, habe er das aus seiner Sicht nicht in einem zufriedenstellenden Ausmaß umgesetzt und er habe deshalb vor der nächsten Generalversammlung gegen den Widerstand von Dr. Plank sein Amt zurückgelegt. Er selbst sei bei der betreffenden Generalversammlung nicht anwesend gewesen, es sei ihm aber von Dr. Plank mitgeteilt worden, dass nunmehr eine andere Person die Funktion des Kassiers übernommen hätte. Für Balluch sei diese Geschichte damit beendet gewesen und er sei davon ausgegangen nicht mehr Kassier des Vereins zu sein.

Als 2001 dann Kritik an der Finanzgebarung von Dr. Plank laut wurde, sei versucht worden, dieses Problem im Innenverhältnis des Vereins zu lösen. Dazu sei eine sogenannte Finanzgruppe gegründet worden, die über größere Ausgaben hätte entscheiden sollen. Dieser Lösungsversuch im Guten sei aber letztendlich gescheitert. Balluch selbst habe sich zu diesem Zeitpunkt um dieses Problem nicht gekümmert und er sei nie Mitglied dieser Finanzgruppe geworden.

Tatsächlich sei er aber Ende 2001 darüber informiert worden, dass Dr. Plank die Änderung des Vereinsvorstands nicht an die Vereinsbehörde gemeldet hatte, Balluch also nach wie vor als Kassier im Vereinsregister eingetragen war. Balluch sei erbost darüber gewesen, dass er von Dr. Plank auf diese Weise getäuscht und in diese Sache hineingezogen worden sei. Darüber hinaus sei er von der Buchhalterin über nicht autorisierte Überweisungen und Abhebungen informiert worden. Er wäre daraufhin zu regulären Büroöffnungszeiten in das Büro des Vereins gefahren und habe alle Ordner mit Buchhaltungsbelegen an sich genommen. Ein Kopieren der Ordner wäre aufgrund des Umfangs (soweit Balluch erinnerlich wären es mehr als 50 Ordner gewesen), nicht in Frage gekommen, und es sei auch nicht notwendig gewesen, weil die Unterlagen zur Aufrechterhaltung der laufenden Vereinsgeschäfte nicht notwendig waren. Die Abholung sei ein vollkommen geordneter Vorgang gewesen, bei dem jeder der mitgenommenen Ordner in einer Liste erfasst worden sei und der Verein bzw. Dr. Plank auch nicht im Dunkeln darüber gelassen worden sei, wo sich die Ordner befänden. Dass ihn Dr. Plank in diesem Zusammenhang des Diebstahls bezichtige, sei einfach nur lächerlich. Die Unterlagen seien immer im Besitz des Vereins verblieben, dessen Funktionär er ja war. Es sei auch nicht richtig, dass die Buchhaltungsbelege nicht für die Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt worden seien, so wie Dr. Plank das behaupten würde. Eine Mitnahme der Ordner sei notwendig gewesen, um ein nachträgliches Manipulieren oder Verschwinden lassen der Unterlagen von vorneherein auszuschließen und um sich in aller Ruhe ein objektives Bild über die Finanzgebarung machen zu können.

Nachdem eine Durchsicht der Buchhaltung die Vorwürfe von zweifelhaften Geldbewegungen und Investitionen, unnachvollziehbaren Privatabhebungen in größerem Ausmaß und einer Verflechtung von Privat- und Vereinsvermögen bestätigt habe, hätte sich Balluch gezwungen gesehen, diesen Sachverhalt der Behörde zur Kenntnis zu bringen. Das sei schon allein deshalb notwendig gewesen, weil es hier um Spendengelder gegangen sei und weil er sich nicht zum Mittäter machen wollte, denn immerhin sei er ja – wenn auch ohne sein Wissen so doch formal – im gegenständlichen Zeitraum Kassier des Vereins gewesen und hätte somit für eine strafrechtswidrige Finanzgebarung, die von ihm gedeckt wird, zur Verantwortung gezogen werden können.

Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren letztlich eingestellt habe, habe Balluch mit gespaltenen Gefühlen zur Kenntnis genommen: Zwar sei der Verein aus seiner Sicht um Geld gebracht worden, aber der ganze Vorfall sei nichts, auf das man stolz sein könne und eine Prolongierung der ganzen Geschichte hätte letztlich sicherlich auch kein gutes Renommee für den Verein gebracht.

Für den neuen Vereinsvorstand des VGT sei immer festgestanden, dass es nicht in Frage käme, Geld in Gerichtsverfahren gegen andere Tierschützer oder Tierschutzvereine zu investieren. Ganz im Gegensatz zu Dr. Plank der z.B. seine jahrelange gerichtliche Privatfehde mit dem Wiener Tierschutzverein aus Vereinsspendengeldern finanziert habe. Von einem Subsidiarantrag gegen Dr. Plank sei schon aus dieser Überlegung vom Verein abgesehen worden. Im Übrigen hätte sich der Verein auch weiterführend immer an dieses Prinzip gehalten und keinen Cent in ein Gerichtsverfahren gegen Dr. Plank oder auch nur eine Rechtsberatung in diesem Zusammenhang investiert.

Wenn auch die Staatsanwaltschaft damit offenbar leben konnte, so sei im Innenverhältnis des Vereins festgestanden, dass Eigenkredit, Motorrad-Kauf, Investitionen ins Privatvermögen, unkontrollierbare Privatabhebungen von Spendengeldern und ähnliches von den Mitgliedern nicht akzeptiert würden. Daher sei es in einer vollkommen geordnet und zivilisiert abgehaltenen Generalversammlung des VGT zur Abwahl von Dr. Plank und darauffolgend zu seiner Entlassung gekommen.

Schon während Dr. Plank beim VGT angestellt gewesen sei, habe er begonnen heimlich die Gründung eines anderen Vereins, nämlich Animal Spirit, vorzubereiten, wobei es ihm darum gegangen sei, den Gnadenhof des VGT zu übernehmen. Auch hier wiederrum sei die Verquickung mit dem Privateigentum des Dr. Plank derart gewesen, dass die Tiere ein Stückchen Privatgrund von Dr. Plank hätten betreten müssen, um auf eine Weide zu gelangen. Es sei daher absehbar gewesen, dass ohne permanente Probleme mit Dr. Plank eine Weiterführung des Gnadenhofs durch den VGT ausgeschlossen gewesen wäre. Schweren Herzens sei deshalb der Entschluss gefasst worden, Dr. Plank den Gnadenhof zu überlassen, wobei im Sinne der Tiere auf fast 2 Mio Schilling Ablöse verzichtet worden sei, also jenes Geld, das der VGT gerade in die Renovierung und Herstellung des Gnadenhofs investiert hatte.

Wie unschwer zu erkennen sei, sei Dr. Plank trotz aller Vorkommnisse geradezu zurückhaltend und unangemessen freundlich durch den VGT behandelt worden. Nachdem aber Dr. Plank auch noch begonnen habe, trotz abgeschlossener Beendigungsvereinbarung eine heimlich angefertigte Kopie der Spenderdatenbank des VGT für seinen neuen Verein zweckzuentfremden, sei für Balluch das Maß voll gewesen. Er habe deshalb diesen Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Wien zur Kenntnis gebracht, die dann ein Verfahren gegen Dr. Plank geführt habe. In diesem Verfahren habe zwar der objektive Tatbestand erwiesen werden können, beim Nachweis des subjektiven Tatbestands sei die Staatsanwaltschaft aber gescheitert. Das sei daran gelegen, wie auch die Staatsanwaltschaft und die damaligen Strafrechtskommentare ausgeführt hätten, dass im betreffenden Paragraph aufgrund eines redaktionellen Fehlers, die Absicht zur Bereicherung Dritter nicht berücksichtigt worden sei. Aus diesem Grund sei Dr. Plank freizusprechen gewesen. Dieser Fehler bzw. diese Lücke im Gesetz sei mittlerweile durch den Gesetzgeber behoben bzw. geschlossen worden, was natürlich am betreffenden Urteil nachträglich nichts mehr ändere.

Abschließend hielt Balluch fest, dass die Behauptung von Dr. Plank, dass der VGT gegen ihn 5 Gerichtsverfahren geführt habe, vollkommener Unsinn sei, vielmehr habe der VGT und auch niemand aus dem VGT überhaupt ein einziges Gerichtsverfahren gegen Dr. Plank geführt. Mit einer anonymen Anzeige wegen Schwarzarbeit, von der Dr. Plank behaupten würde, dass sie von ihm stamme, habe Balluch nichts zu tun, woher solle er auch wissen, ob und wann Schwarzarbeiter von Dr. Plank bezahlt werden würden. Er habe seit über 8 Jahren keinen Kontakt mehr zu Dr. Plank. Es sei auch nicht richtig, dass er Dr. Plank beim Spendengütesiegel angezeigt habe, nichts desto weniger sei ihm aufgefallen, dass Animal Spirit seit geraumer Zeit kein Spendengütesiegel mehr führe.

Auf die Frage der Richterin, wie sich Balluch gegenüber der Aussage von Dr. Plank verantworte, dass er bei einer Nerzbefreiung mitgewirkt habe, meinte Balluch, dass diese Behauptung vollkommen haltlos sei. Bisher habe er das noch nicht einmal so ernst genommen, dass er sich überlegt habe, ob er für diese Zeit vielleicht ein Alibi vorweisen könne. Jedenfalls sei es offensichtlich, dass ihn Dr. Plank, der ihn mit Göring vergleichen würde, genauso wie seinen Bruder extrem hasse, nicht zuletzt wohl wegen seiner beiden eben geschilderten Anzeigen gegen Dr. Plank.

Fragen des Staatsanwalts

Zuletzt fragte der Staatsanwalt DDr. Balluch unvermittelt, wieso er in einem Email davon schreibe, dass er im Jahr 1997 ein Jahr für den VGT kostenlos gearbeitet habe, obwohl er angeblich erst im Sommer zum VGT gestoßen sei. Der Staatsanwalt wollte darauf hinaus, dass DDr. Balluch schon von Anfang 1997 an mit dem VGT bekannt gewesen sein müsse. Das sei aber nicht der Fall, meinte DDr. Balluch. Es handle sich um eine saloppe Ausdrucksweise. Er habe gemeint, dass er ab September 1997 im Schuljahr 1997/1998 für den VGT als Tierschutzlehrer kostenlos an Schulen gefahren sei.

Dann fragte der Staatsanwalt Faulmann, ob dieser jemals Nerze befreit habe. Faulmann verneinte. Der Staatsanwalt zeigte Faulmann ein altes Email aus einer hitzigen Internetdiskussion, in dem Faulmann Nerzbefreiungen verteidigt und dabei gemeint hat, er habe das auch schon getan. Das sei nur ein Argument in der Hitze des Gefechts gewesen, eine Überzeichnung, sagte Faulmann, und nicht ernst gemeint.

Ende des Prozesstages um 15:19 Uhr.

9 Kommentare

Ist das eigenlich erlaubt?
Gibt es da eine Oberrenze für die Kartenverteilung oder könnte ein Gericht mit ausschließlich Polizisten als Zuschauern erlaubt sein?

Ich glaub ich höre F. Kafka gerade ganz leise lachen.

Man kann nur hoffen das diese Polizeischüler, die da als Platzversitzer reingeschleust werden, nich jedes mal verschiedene sind.
Wenn die nur halb hinhören wird ihnen die Motivation für solche judikalen Amateure zu arbeiten recht schnell vergehen, bzw. der Personalmangel in der Exekutive wieder mal problematisch.

Übrigens mutig von denen, sichj mit DDr. Balluch anzulegen, alleine an den Widersprüchen in den Auusagen und den Fehlern der Anklage sieht man ja was läuft.

Die Tatsache, daß in den letzten Tagen überhaupt nur prozeßUNwichtiges (Demonstrationen) verhandelt, die Krähenfüßchen müssen sein, also NICHTS verhandelt wurde, ist ja auch was.

Jeder weitere Tag zeigt nur noch mehr nur die Unfähigkeit der Behörden bzw. die Willfährigkeit von ferngesteuerte Beamten, während die Angeklagten und deren Verteidiger immer mehr Widersprüche und, nennen wir das Kind beim Namen, LÜGEN der Anklage und ihrer Zeugen aufdeckt.

Wenn das Match so weitergeht tippe ich auf VGT, höchstens x.

aja, und RECHTSSTAAT ADÉ, viel Glück !

An den Rechtsstaat glaubt ja eh keiner mehr wenn man sich dieses Kasperltheater durchliest !

Und die PolizeischülerInnen sitzen (gezwungenermaßen) wie die kleinen Kinder vor'm Kasperl und den Petzi also vor Richterin und Staatsanwalt !
Und ab und zu rutscht dann der Richterin ein Krawutzi kaputzi-Fluch heraus !
Nur DAS Eintrittsgeld fordere ich als Steuerzahler zurück !!!!
Zum Schluß noch meine Prognose zum Prozessausgang:
Wie schon bei der Enthaftung der damals von der STAPO entführten TierschützerInnen kam das Ende ganz plötzlich und völlig überraschend.
Auch der Prozess hält dem öffentlichen Druck und den andauernden Peinlichkeiten von Richterin, Staatsanwalt und sonstigen Marionetten nicht stand !
Dass TierschützerInnen nicht irgendwelche Freaks sind die mit Zange und Feuerzeug herumlaufen und Sachbeschädigungen begehen haben die jetzt schon mitbekommen;
jetzt wird nur noch der Versuch gemacht irgendwo irgendetwas zu finden.
Aber,
auch das gelingt nicht !
Am Ende ein glatter 3:0 Sieg für die Tierrechtsszene !!!
Danke an den auf der Ersatzbank sitzenden Plank dass er zum linguistischen Möchte-Gern-Gutachter beigesteuert hat …

Antrag Mag. Traxler auf Enthebung des linguistischen Sachverständigen

Ergebnis? abgeleht oder vertagt?

also ich kann einfach nicht verstehen wie Leute sich in Österreich so einschüchtern lassen können.
Zudem gehört da täglich in der Öffentlichkeit die enormen Kosten aufgezeigt.
Startet ein Volksbegehren gegen diese Vorgehensweise da würden garantiert sehr viele Leute unterschreiben usw.
Wie kann z.B: Mag. Traxler seinen Antrag zurückziehen hat er Angst oder was ist da?

Hier der Link zu einem Bericht über den Fall Ambrosi, den Richterin Arleth zu verantworten hat. Man beachte ihren Kommentar am Schluss der Seite 1: Er tut sich leid, weil er sich mit den 12 Jahren nicht abfinden konnte.

Sollte Frau Arleth, da sie möglicherweise einen Menschen unrechtmäßig zu 12 Jahren verurteilt hat, wovon 2 abgesessen wurden, sich nicht anders einlassen? Ambrosi wurde vor 1 Jahr enthaftet, weil im Verfahren gegen ihn schwere Mängel erkannt wurden und nun ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet werden soll.

http://archiv.print-gruppe.com/data/140/2010/1/tmp/19_140_2010_1.pdf

Die Berliner Polizei darf Protestaktionen nicht mehr filmen – zumindest nicht, wenn sie friedlich sind.

>Die Richter werteten die Überwachung als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Symathisanten könnten sich durch die Videos abschrecken lassen an Demonstrationen teilzunehmen<

schreibt das Berliner Verwaltungsgericht in dem Urteil.

Was wohl Frau Rat in Wiener Neustadt dazu meint? ;)

Bezüglich nicht verfolgter Anzeigen, kann ich DDr. Balluch nur beipflichten. Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Anzeigen gegen Jäger verschleppt und negiert werden. Auch die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hat schriftlich angeführt, dass es mich nichts anginge wenn gegen §222 ein Jäger verstößt. Selbst bei Carbofuranvergiftungen findet man es nicht der Mühe wert Nachforschungen anzustellen. Seit einem Jahr versuche ich zu meinem Recht zu kommen aber man hofft scheinbar, dass die Verjährung eintritt und verhält sich ruhig. Ich habe jetzt eine Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gemacht.
Marianne Jellasitz

@ ‘Wolfgang’

Die Spatzen pfeifen vom Dach, dass die zuständige Richterin eine persönliche Freundin der Rechtsvertreterin der Ehefrau sein soll. Was weiß denn ich?

Arleth akzeptiert die Entscheidung der Instanz nicht? Nun, wenn das nicht richterliche Arroganz erster Güte ist! Sie redet sich ausgerechnet auf die Geschworenen aus, die sie, genau wie im jetzigen Einzelrichterprozess in Richtung HV-Protokoll von ihr grinsend praktiziert wird, mit gezielten Unterstellungen und Zitaten aus (meistens unvollständigen) Ermittlungsunterlagen wie Vorschulkinder lenken konnte.

Wer war der Staatsanwalt im nunmehr gekippten Prozess? Auch Handler, oder doch wer anderer? Wann findet das neue Verfahren bzw. der Freispruch denn endlich statt? Höchste Zeit für einen neuen Artikel im ‘Bezirksblatt’!

Übrigens, der letzte Teil des Artikels fehlt.

Es gibt soviele korrupte Beispiele in unserem Rechtsstaat, das Urteil von Maria in Berlin gefällt mir sehr, versuchen vielleicht es auch in Österreich medial zu verbreiten !!!
Das Wichtigste sind WIR ALLE ZUSAMMEN, Mundpropaganda, Menschen ermutigen zum Prozess zu gehen, Aufmerksam auf diesen lächerlichen Prozess und die vielen Gesetzesbrüche von der Richterin und dem Staatsanwalt machen, …
Gemeinsam müssen wir diesen Fall aufzeigen und aufdecken und JedeR kann mitwirken !!!!
Also, unterstützen wir die Angeklagten und stampfen das derzeitige österreichische Paragraphen-Wirr-Warr-Rechtssystem ungespitzt in den Boden !!!!
Zeigen wir was es heißt zusammen zu helfen, so etwas kennt die Richterin nicht, bin überzeugt das sie nach dem Prozess im hohen Bogen rausgeschmissen wird …